Scharfe Kritik an der Diversion für ÖVP-Klubchef August Wöginger in Sachen Postenschacher kommt nun auch aus der Koalition, konkret von einer Abgeordneten der Neos. Sophie Wotschke, Nationalratsabgeordnete und JUNOS-Vorsitzende. Sie meint auf X , dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Beschwerde einlegen sollte. Der NEOS-Parlamentsklub teilt diese Ansicht offenbar nicht: Die Justiz braucht keine Zurufe aus der Politik , heißt es in einer Stellungnahme.Wotschke hatte Wöginger auch einen Rücktritt nahegelegt: Verantwortungsübernahme könne nicht bei der Tür zum Gerichtssaal enden. Wie sie betonte, heiße Diversion, dass eine Verurteilung wegen Bestimmung zum Amtsmissbrauch wahrscheinlich gewesen sei. Dennoch gebe es nicht einmal eine Entschuldigung und ÖVP und Wöginger selbst verneinten Fehlverhalten. Stattdessen frame man Postenschacher als Bürgerservice.Schluss der Justiz zu respektieren Wenn die unabhängige Justiz zu dem Schluss kommt, dass hier eine Diversion gerade noch möglich ist, ist das zu respektieren , heißt es in der Stellungnahme der Neos, die der APA am Abend übermittelt wurde. Eine Rücktrittsaufforderung wollte man in den Äußerungen Wotschkes nicht sehen: Wer Klubobmann der ÖVP ist, entscheidet allein die ÖVP . Was viele Menschen aber irritiert, sei, wenn jetzt von mancher Seite so getan werde, als wäre nichts gewesen und als wäre eine Diversion ein Freispruch. Der Ausgang des Verfahrens und die Geldbuße zeigten ganz klar: Hier ist etwas vorgefallen, das nicht unserem Verständnis von sauberer Politik entspricht. Der Prozess gegen Wöginger und zwei Finanzbeamte wegen Missbrauchs der Amtsgewalt war Anfang der Woche überraschend schon am ersten Tag zu Ende gewesen. Sowohl für das Schöffengericht als auch für die WKStA kam eine Diversion gerade noch infrage. Konkret muss der Erstangeklagte 17.000 Euro zahlen, der Zweitangeklagte 22.000 Euro und Wöginger 44.000 Euro.Sporrer will nicht eingreifenJustizministerin Anna Sporrer (ÖVP) wollte das Urteil am Samstag in zwei Zeitungsinterviews nicht kommentieren. Eine Diversion sei kein Freispruch und keine Bagatellisierung, sondern ein Instrument, um bestimmte Verfahren zu beenden, meinte sie im Kurier . Ob Wöginger noch Klubobmann sein kann, wollte sie im Standard nicht beurteilen: Das muss der Herr Klubobmann selbst entscheiden - oder die Partei, der er angehört. Eine Weisung an die Staatsanwaltschaft, Rechtsmittel zu ergreifen, will sie nicht erteilen.
Sunday 12 October 2025

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