Thursday 16 October 2025
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kurier.at - 4 hours ago

Benko-Urteil: Verteidiger Wess kündigt Berufung an

Bereits unmittelbar nach dem Schuldspruch für René Benko am frühen Mittwochnachmittag hatte dessen Rechtsbeistand Norbert Wess im Landesgericht Innsbruck anklingen lassen, dass eine Berufung gegen das Urteil eher wahrscheinlich sei, als dass es nicht passiert . Er wollte sich aber zunächst mit seinem Mandanten besprechen.Im Schwurgerichtssaal hatten weder Wess noch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine Erklärung abgegeben. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig. Benko war in erster Instanz der betrügerischen Krida schuldig gesprochen worden und fasste zwei Jahre Haft aus.WKStA lässt sich noch nicht in die Karten blickenNun geht dieses Verfahren in die nächste Instanz. Denn wie Wess am Donnerstag gegenüber dem KURIER bestätigt, wird er am Montag Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung (hierbei geht es um die Strafhöhe) anmelden. Ob es die WKStA ähnlich hält, bleibt vorerst unklar.Vorhabensbericht an die OberbehördenAuf Anfrage heißt es von einem Sprecher der Anklagebehörde, dass man einen Vorhabensbericht an die Oberbehörden übermittelt habe. Über den Inhalt darf die WKStA allerdings keine Auskunft erteilen. Benko war bezüglich eines Vorwurfs schuldig gesprochen worden, in Hinblick auf einen zweiten Vorwurf gab es für den 48-Jährigen aber einen Freispruch.Das nächste Verfahren gegen Benko ist indes bereits im Anrollen. Auch in diesem ist er - aber auch seine Frau - wegen betrügerischer Krida angeklagt. Beide hatten zunächst Einsprüche gegen die Anklage eingelegt, diese aber am Donnerstag wieder zurückgezogen. Dieser Prozess könnte somit noch heuer über die Bühne gehen.Wie geht es nun aber mit dem gefallenen Immobilien-Jongleur in der Zwischenzeit weiter? Er war für den Prozess aus der Justizvollzugsanstalt Wien-Josefstadt, wo er seit rund neun Monaten in Untersuchungshaft sitzt, nach Innsbruck überstellt worden. Und möchte hier laut Wess auch bis zur nächsten Verhandlung bleiben.Besuch von FamilienmitgliedernOffenbar durfte Benko in der Justizvollzugsanstalt seiner Heimatstadt - im Volksmund Ziegelstadel genannt - Besuch von zwei Familienmitgliedern empfangen, die in Tirol leben. Ob der Pleitier weiterhin hier hinter Gittern - und somit Gefängnisgenosse von Ex-Minister Karl-Heinz Grasser - bleibt, ist vorerst aber noch unklar. Die Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen prüft derzeit den künftigen Haftort von René Benko. Dies wird in jedem Fall individuell entschieden und aus Gründen der Sicherheit sowie zur Wahrung der Rechte von Insassen grundsätzlich nicht bekannt gegeben , heißt es aus dem Justizministerium.Der nächste Prozess gegen Benko wird jedenfalls wieder in Innsbruck stattfinden. Und damit wohl nicht genug. „Die nächsten Verfahren kommen wie das Amen im Gebet. Und es wird weitere Vorwürfe geben“, machte sich Wess nach dem ersten Schuldspruch gegen seinen Mandanten keine Illusionen.Schwere Vorwürfe von WessDer renommierte Wiener Strafverteidiger sieht indes die Rechte von Benko beschnitten, was dessen Möglichkeiten betrifft, sich zu verteidigen: „Ich halte es für rechtsstaatlich schwer bedenklich, dass Herrn Benko seine eigenen Mails und seinen eigenen Datenbestand nicht einsehen kann“, so Wess zum KURIER. „Es geht zum Teil um 20 Jahre zurück. Er kann aus seiner Sicht gar nicht darlegen, wie sehr er in die einzelnen Sachverhalte involviert war. Ich habe den Datenbestand zwar, weil er bei der Hausdurchsuchung sichergestellt wurde, aber ich darf ihm den Datensatz nicht geben, weil er nicht Teil des Aktes ist.“ Die Ermittler würden sich nur Teile herauspicken und nur diese geben sie zum Akt. Das seien aber nur Teile im Promillebereich, wirft Wess der WKStA vor. Die führt in der Causa Signa Ermittlungen zu 14 voneinander getrennten Sachverhaltssträngen. Nicht nur Benko im VisierIm Visier hat die Justiz dabei aber nicht nur Benko selbst, sondern mehr als ein Dutzend Beschuldigte sowie zwei Verbände. Bei den Vorwürfen geht es u. a. auch um Betrug und Untreue. Der erste Prozess gegen den Signa-Gründer drehte sich nur am Rande um das von ihm aufgebaute, extrem verschachtelte, Firmenkonstrukt.Im ersten und dem bald folgenden zweiten Prozess ging und geht es lediglich darum, ob Benko im Rahmen seines Insolvenzverfahrens als Einzelunternehmer Vermögenswerte vor seinen Gläubigern gewissermaßen versteckt und diese somit geschädigt hat.


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