In einem unüblichen Fall hat das Landesverwaltungsgericht (LVwG) nun entschieden, dass in einem Beherbergungsbetrieb in der Stadt Salzburg die Kochnischen aus den Zimmern entfernt werden müssen. Das Haus sei als Frühstückspension zugelassen, die Zimmer wurden jedoch als Apartements angelegt.
Thursday 30 October 2025
orf.at - 4 days ago
