Anlässlich der Halloweennacht am 31. Oktober weist die Kärntner Polizei darauf hin, dass Eltern und Erziehungsberechtigte mit ihren Kindern vorab besprechen sollen, was als Streich bei „Süßes oder Saures“ angemessen ist. Denn vermeintlich harmlose Scherze können durchaus als Sachbeschädigung angezeigt werden.
				Friday 31 October 2025			
						
		orf.at - 22 hours ago 
Wenn aus Scherzen Straftaten werden
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