Friday 31 October 2025
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kurier.at - 1 years ago

Kalte Progression: Wie die Regierung 2025 zwei Milliarden Euro verteilt

Die Steuerstufen werden um knapp vier Prozent angehoben, das Kilometergeld steigt auf 50 Cent pro Kilometer.Mit 2023 wurde die kalte Progression, eine schleichende Form der Steuererhöhung, in Österreich abgeschafft. Für 2025 ergibt sich daraus eine Gesamtentlastung von knapp zwei Milliarden Euro für die Steuerzahler. Zwei Drittel dieser Summe werden dafür verwendet, automatisch die Tarifgrenzen und Absetzbeträge zu erhöhen. Was mit dem verbleibenden Drittel, das 2025 voraussichtlich 651 Millionen Euro beträgt, geschieht, ist der Regierung überlassen. Bundeskanzler Karl Nehammer, Finanzminister Magnus Brunner (beide ÖVP), Vizekanzler Werner Kogler und Sozialminister Johannes Rauch (beide Grüne) präsentierten Donnerstagfrüh die Details.Wie sich die Tarifgrenzen verschiebenDie Entlastung der Steuerzahler werde von 2023 bis 2025 durch die Abschaffung der kalten Progression mehr als sieben Milliarden Euro betragen, so Nehammer. Wie wirkt sich das am Beispiel der Tarifstufen aus? 2022 waren Einkommen ab 11.000 Euro steuerpflichtig. Mit der Abschaffung der kalten Progression wurde diese Grenze jeweils an die Inflationsrate angepasst. 2023 waren 11.693 Euro steuerfrei, 2024 bereits 12.816 Euro. Und kommendes Jahr?2025 sind 13.308 Euro Einkommen steuerfreiGrundsätzlich werden alle Steuerstufen (abgesehen vom Höchststeuersatz von 55 % bei Einkommen ab einer Millionen Euro) werden um knapp 4 Prozent angehoben. Auf die Tarifstufen wirkt sich das ab 2025 folgendermaßen aus:erste Tarifstufe: 13.308 Eurozweite Tarifstufe: 21.617 Eurodritte Tarifstufe: 35.836 Eurovierte Tarifstufe: 69.166 Euro fünfte Tarifstufe: 103.072 EuroZudem werden die Absetzbeträge, samt der SV-Rückerstattung und des SV-Bonus, zu 100 Prozent an die Inflationsrate angepasst.Was mit dem variablen Drittel geschiehtWie der KURIER vorab berichtete, soll das variable Drittel vor allem Leistungsträgern, Familien und Unternehmen zu gute kommen. Die Regierung setzt in diesem Zusammenhang folgende Maßnahmen:Erwerbstätige Alleinerziehende mit geringem Einkommen erhalten einen Kinderzuschlag von 60 Euro pro Monat und Kind.
Die Tages- und Nächtigungsgelder werden angehoben: Tagesgelder für Inlandsdienstreisen dürfen dann bis zu 30 Euro betragen (bisher 26,40 Euro). Das Nächtigungsgeld wird von 15 auf 17 Euro angehoben.
Das Kilometergeld für Pkw, Motorräder und Fahrräder wird mit einheitlich 50 Cent pro Kilometer festgesetzt. Das hilft allen, die ihr privates Auto auch dienstlich nutzen , sagt Nehammer.
Wer mit den Öffis eine Dienstreise antritt, erhält ab 2025 einen Beförderungszuschuss von 50 Cent für die ersten 50 Kilometer.
Neuregelung beim Sachbezug für Dienstwohnungen: Die Regierung erhöht die sachbezugsfreie Wohnfläche auf 35 m² erhöht. Gemeinschaftsräume sollen künftig nicht mehr jedem einzelnen Bewohner voll zugerechnet werden, sondern aliquot.
Außerdem wird etwa die sogenannte Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Euro (derzeit 35.000 Euro) ansteigen. Diese Grenze entscheidet darüber, ob man noch als Kleinunternehmer gilt oder der Regelbesteuerung unterliegt. Halten, was wir versprochen haben Wir halten, was wir versprochen haben, den Menschen bis zum Ende dieser Legislaturperiode zu dienen , sagt Nehammer. Neben sozialer Gerechtigkeit brauche es auch Leistungsgerechtigkeit. Mit dem variablen Drittel haben wir diesmal bewusst die oberen Steuerstufen entlastet, weil wir damit ein Zeichen für die Leistungsträger und für den Mittelstand setzen wollen , ergänzt Brunner.Kogler hebt vor allem die Maßnahmen gegen Kinderarmut und für Alleinerzieherinnen hervor. Kein Kind darf in Armut aufwachsen. Das ist eines meiner zentralen Anliegen als Sozialminister betont auch Rauch.


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